Doppelstrategie ist aufgegangen

      Finanzausgleich muß wegen grundklegender Fehler neu gemacht werden

Am 27.01.2017 hat das Landesverfassungsgericht den kommunalen Finanzausglkeich in Schleswig-Holstein aus den Angeln gehoben. Er muß wegen grundlegender Mängel neu beraten und beschlossen werden. Damit gibt es eine neue Chance zusammen mit den Kommunen des Landes zu einem gerechten Ausgleich zu kommen.

 

Dabei hat sich die Strategie bewährt,sowohl mit einer Normenkontrollklage der Oppositionsfraktionen im Landtag und einer kommunalen Verfassungsbescdhwerde vorzugehen. Beide bauten auf den Untersuchungen von mir auf.

 

Leider hat das Landesverfassungsgericht nicht inhaltlich über die Frage einer  Mindestausstattung entschieden und die Zulässigkeitshürden für kommunale Verfassungsbeschwerden so hoch gehängt, wie in keimem anderen Bundesland. In Zukunft wird der Weg nur noch über die Normenkontrolle gehen und damit die Kommunen vom Wohlwollen der jeweiligen Opposition abhängig machen.

 

 

Leitsätze Normenkontrollantrag 4/15
A-2016-118-LVerfG Schleswig-Holstein vom[...]
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Urteil Normenkontrollantrag
A-2016-118-LVerfG Schleswig-Holstein vom[...]
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Leitsätze kommunale Verfassungsbeschwerde -5/15)
A-2016-118-LVerfG Schleswig-Holstein vom[...]
PDF-Dokument [31.1 KB]
Urteil kommunale Verfassungsbeschwerde
A-2016-118-LVerfG Schleswig-Holstein vom[...]
PDF-Dokument [1.0 MB]

Neuregelung kommunaler Finanzausgleich in Schleswig-Holstein

aJahrzehnten hat das Land Schleswig-Holstein seinen kommunalen Finanzausgleich grundlegend überarbeitet. Das war mehr als überfällig und Allerdings ist das Land handwerklich dabei sehr dilletantisch vorgegangen. In der Phase der Umstellung von der Kameralistik  auf die Doppik  -  viele Kommunen befinden sich in der Phase der Umstellung, so daß gegenwärtig kein einheitlicher Stand gewährleistet ist - wurde ohne Grundlagenerhebung auf grund vorhandener Statistiken das neue Konzept geplant. 

 

Ein Sozialhilfeansatz wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens neu geschaffen. 

 

Im Ergebnis erhalten die kreisfreien Städte im Verhältnis zu früher einen höheren Anteil aus dem Finanzausgleich ohne daß das Volumen nennenswert aufgestockt wurde. Das führt zwangsläufig zu einer Verkürzung der Mittel für den ländlichen Raum.

 

Ich habe den Landkreistag während des ganzen Verfahren beratend begleitet. Zunächst wurde der Anhörungsentwurf gemeinsam mit Heinrich Albers, Beigeordneter aD, kurzfristig begutachtet .

 

 

Als Expertehabe ich im Landtag im Rahmen der fachlichen Anhörung  eine Stellungnahme abgegeben.

 

 

Und danach gemeinsam mit Prof. Wieland, Hochschule Speyer, gegen das gegenüber dem ersten Entwurf stark geänderten Gesetz, das am 01.01.2015 in Kraft getreten ist, eine Verfassungsklage eingereicht.

 

Gutachten Fromme/Albers
A-2013-118-Landtag-FAG 2013.Stand 05-11-[...]
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Stellungnahme Fromme im Landtag mit Gutachten Fromme/Albers
A-2015-118-Innen u R mit Fin am 05-11-20[...]
PDF-Dokument [3.6 MB]
Beschwerdeschrift FRomme/Wieland
A-2015-118-VB 25.11.15 Beschwerdeschrift[...]
PDF-Dokument [1.0 MB]

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

Tel.: 05341-331661

Fax: 05341-331852

EMail:

Rechtsanwalt@jkf.de

 

 

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