Reform des Soziualstaates
- Jochen-Konrad Fromme -
Wir müssen den Sozialstaat neu denken. Es geht um den effizienten Mitteleinsatz und nicht darum, die Leistungen gegenüber dem Einzelnen kürzen zu wollen. Es geht darum staatliche Bevormundung und Vollkaskomentalität durch einen effektiven Einsatz der staatlichen Ressourcen und durch subsidiäre Verantwortung des Einzelnen zu ersetzen. Das stärkt die Einzelperson und spart staatlichen Verwaltungsaufwand.
Bisher haben wir den Sozialstaat so aufgebaut, dass wir versucht haben, den Einzelproblemen von Menschen mit einzelnen Maßnahmen und finanziellen Zuwendungen zu begegnen, die additiv zusammengezählt wurden. Dies hat zu einer starken Atomisierung der Ansprüche mit jeweils einzelnen Verwaltungsverfahren und damit relativ hohem Bürokratieaufwand geführt. Die Folge, dass die einzelnen Ansprüche nebeneinanderstehen. Das führt dazu, daß die Administration von unterschiedlichen Bürokratien und Ministerien behandelt werden. Ergebnis sind ca. 170 verschiedene Leistungen, die nicht aufeinander wirklich abgestimmt sind und in sich nicht widerspruchsfrei gewährt werden. Das führt zu parallelen Antragsverfahren mit erheblichem Doppelaufwand. Wir müssen den versäulten Sozialstaat neu denken, und zwar nicht vom einzelnen Problem her, sondern vom Ende her, vom einzelnen Bedarfsträger oder von der Bedarfsgruppe.
Das bedeutet, dass wir die Bedarfsgemeinschaften und Bedürfnisse betrachten müssen. Wir müssen typische Fallkonstellationen mit ihren Bedarfen zu konzipieren, zum Beispiel ein Ein-Personen-Haushalt, Zwei-Personen-Haushalt, Drei-Personen-Haushalt. Weitere Typen sind zwei Personenhaushalt mit einem Kind in unterschiedlichen Altersstufen und dann für jedes weitere Kind jeder Altersstufe ein weiterer objektivierter betragen. etc. Was hat er für Bedürfnisse. Zählen angemessener Wohnraum, angemessene Energieversorgung, angemessene Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs und der Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zusammen. Aus der Summe der Bedürfnisse wird ein notwendiger lebensnotwendiger Betrag gebildet. Dabei grundsätzlich pauschaliert. Das bedeutet beispielsweise, dass der objektiv erforderliche Wohnraum festgelegt wird und mit der ortsüblichen Miete multipliziert wird. Er gilt für den Energiebedarf von Strom und Heizung.
Der Betrag wird dann als Pauschalbetrag gewährt. Der Umgang damit liegt in der Verantwortung der einzelnen Person und muss auch in der Verantwortung der einzelnen Person liegen, damit er eigenverantwortlich damit umgeht und auf Seiten des Staates der Administrationsaufwand begrenzt wird.
Dieser Bedarf wird dann zur Verfügung stehende Einkommen gegenübergestellt. Zu diesen Einkunftsarten zählen Lohn, Rente, Geldvermögenseinkünfte etc. Ergibt sich daraus eine Differenz, so ist das übliche Grundsicherung, die von Staats wegen gewährt wird. Wichtig ist, dass die gesamten Bedürfnisse, also einschließlich des Wohnungsbedarfes einen Wert zusammengefasst werden. Wichtig ist auch, dass sie als Pauschalen gewährt werden, damit Verwaltungsaufwand gering ist. Muss darauf beschränkt werden. Einmal festzustellen, wie hoch der Bedarf ist, unterlaufen nur, ob er sich verändert, ob er fortbesteht. Beispiel einmal im Laufe eines Jahres Prüfung, ob die Person noch lebt. Diese kann im Zeitalter der Elektronik automatisch durch Abfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt, sodass kein menschlicher Eingriff erforderlich ist.
Wir müssen auf Seiten des Staates den Personalaufwand begrenzen, weil uns aus Gründen des Arbeitskräftemangels überhaupt nicht mehr so viel Vollzugspersonal zur Verfügung steht.
Wichtig ist auch die Eigenverantwortung der Hilfeempfänger. Deshalb muss die Gewährung in Form von pauschalen Erfolgen und der muss eigenverantwortlich handeln, wie wir es jeder anderen Person, zum Beispiel Arbeitnehmern, etc. auch zumuten.
Es mag eine verschwindend kleine Gruppe geben, die damit nicht fertig wird. Das darf nicht dazu führen, dass die gesamte Gruppe der Hilfeempfänger falsch und mit zu hohem Aufwand behandelt wird, sondern hier muss dann individuell geholfen werden. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass man auf einer Bezahlkarte, über die Zuwendung ausgekehrt wird,
Reserven für Heizkosten und Winterbekleidung oder die Mietzahlung kann man durch entsprechende Auszahlungssperren auf der karte sicherstellen.
Mit einem solchen konsequent zu Ende geführten System ließe sich die Hilfe aus einer Hand, die immer konzeptionell angedacht aber nie verwirklicht worden sind tatsächlich umsetzen. ist wirklich erreichen.
Sofern es um die Feststellung von Sonderbedarfe geht, die fachliche Voraussetzungen zur Feststellungsberechtigung erfüllen, wie zum Beispiel Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung, so kann durch geschehen, dass die fachlich zuständige Behörde Tatsache des Bedarfes entscheidet, dieser Tatsache elektronisch der auszahlenden Behörde mitteilt, sodass diese dieses automatisch in die Gewährung einbeziehen kann.
Administrativ setzt ein solches System voraus, dass eine Organisationseinheit Leistungen gewährt ein Sachbearbeiter für eine Bedarfsgemeinschaft zuständig ist. Diese gewährende Behörde sollte möglichst ortsnaher festgelegt werden, damit man die örtlichen Verhältnisse kennt und daher einen besseren Zugang zur Entscheidungssituation findet. Dies müsste aus meiner Sicht die Gemeinde sein. Wenn die Ebene der Gemeinde wegen der Finanzschwäche nicht gewachsen sein sollte, muss man einen anderen Weg suchen, um den Vollzug möglichst ortsnaher zu gestalten. Dies wäre beispielsweise den Weg einer „Sonder Kreisumlage " für Sozialhilfe könnte man den finanziellen Topf auf Kreisebene bilden und hätte damit eine stärkere Basis und den Vollzug trotzdem auf der Gemeinde.
Zur Entstehungsgeschichte der jetzigen völlig atomisierten und zersplitterten Leistungen gehört die Tatsache, dass ein pauschales System in Bezug auf einzelne Problemlagen als ungerecht im Ergebnis empfunden worden ist und deshalb der Eindruck entstand, man müsse bei einer Sonderproblemlage auch eine Sonderleistung schaffen. Es geht also ein Zwiespalt zwischen Einzelfallgerechtigkeit und Pauschalierung. Das Problem ist lösbar, ohne zu einer notwendigen Atomisierung und Vervielfältigung von Einzelleistungen zu kommen. Hier sollte man einen Auffangtatbestand als Ermessensleistung schaffen. Die gewährende Behörde muß durch eine Ermessensvorschrift grobe Ungerechtigkeiten im Einzelfall durch einmalige oder auch längere Sonderzahlungen Härten zu vermeiden.
Dies müsste als Ermessensentscheidung ausgeprägt sein. Damit hier kein Missbrauch entsteht, sollte man für diese Ermessensentscheidung abweichend von der Einzelverantwortung eines Sachbearbeiters das Vier-Augenprinzip vorsehen.
So kann man eine individuelle Anpassung der Hilfe an die Notlage erreichen.
Ein wichtiges Problem ist die Tatsache, daß der Ist-Zustand nicht dem Soll-Zustand entspricht. Zum Beispiel der Fall, dass jemand, der einen Anspruch auf 60 m² Wohnfläche hat, zum Zeitpunkt zu dem er hilfsbedürftig wird, auf 70 m² wohnt. Dies kann man dadurch lösen, dass man für eine Übergangszeit möglichst degressiv zunächst den Mietanteil an der tatsächlichen Lage orientiert und dies degressiv in einem Übergangszeitraum auf den Bedarf zurückführt.
Durch Digitalisierung kann der verwaltungsmäßige Aufwand klein gehalten werden. Grundregel muß sein, alle dem Staat bekannten Daten dürfen nicht vom Antragsteller abgefragt werden, sondern müssen elektronisch ermittelt werden.
Wir müssen uns von der Misstrauenskultur des Staates abwenden und den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie der Wirtschaft mehr Vertrauen entgegen bringen. Es ist zunächst einmal davon auszugehen, dass jeder Mensch die Gesetze einhält. Dazu muß Mißbrauch strafrechtlich sanktioniert werden, das darf aber nicht dazu führen, dass bürokratische Kontrollen und Meldepflichten die Dinge verfolgt werden. Das führt zu überproportionalem Verwaltungsaufwand.
Sonderbedarfe, z. B. wegen medizinischer Notlagen etc. müssen dem Tatsbestand noch von der fachlich zuständigen Behörde zugeliefert werden. Die Klärung muß intern auf Hinweis des Antragstellers elektronisch durch die Bewilligungsbehörde geklärt werden.
Durch gerechte Pauschalen kann man hier viel erreichen werden. Durch elektronischen Austausch kann der Bezug zur Fachverwaltung, die ein Sonderbedarfe stellt, gehalten werden. Hier bieten sich jene mäßigen elektronische Rückfragen dazu an, dass Behördenverhältnis, welches zur Feststellung des Sonderbedarfes, fortbesteht oder nicht. Ebenso wie die Lebensfrage beim Einwohnermeldeamt durch das System geklärt werden kann, sind die Einkommensverhältnisse, wie Lohn, Pension, Rente usw. elektronisch automatisch mit der Finanzverwaltung zu klären.
Die Sozialleistung ist eine ergänzende Leistung , wenn der Bedarf größer ist, als das eigene subjektive Einkommen Die Prüfung kann dadurch erleichtert werden, dass bei Empfängern von eine Sozialhilfe sprechende Kennzeichnung im Datensatz bei den primär Einkommen hinterlegt wird, sodass diese elektronisch automatisch in einem bestimmten Rhythmus die Einkommenssituation an die Sozialhilfedate übermittelt wird damit dann automatisch ein Abgleich erfolgen.
Das Programm muß die Notwendigkeit von Eingriffen signalisieren, sodass ein manueller und damit Personal aufwendiger Überwachungsprozess deutlich reduziert werden kann.
Diese Art und Weise kann auch für einen einheitlichen Bedarfsbetreuung im Falle der Arbeitslosigkeit gesorgt werden. Arbeitsentgelt eine primäre Einkommensart. Hier gilt für das Arbeitslosengeld, denn es ist ja Lohnersatzleistung. Um den Bund nicht aus seiner Verantwortung für diese zentrale Aufgabe zu entlassen, was an Arbeitslose ausgezahlte Sozialhilfe aufkommen. Auf besonderen Konten Rechnungswesen erfasst werden, sodass die Kassenstatistik der dadurch entstehende Aufwand leicht erfasst werden kann, damit die Überprüfung der Finanzierungsanteile von Bund und Ländern auf einfache Art und Weise erfolgen kann.
Um den Übergang in ein neues System zu ermöglichen kann wie folgt verfahren werden:
Es wird ein Stichtag festgelegt, welche ab neun Bewilligungen nur im neuen System erfolgen. Bisher gewährten Leistungen werden übergangsweise zunächst unverändert weiter gewährt. Die Überführung in das neue System erfolgt schrittweise. Um den Betroffenen die Angst vor politisch bedingten Kürzungen zu nehmen, sollte übergangsweise ein Ausgleich erfolgen, wenn im Einzelfall die Leistungen nach dem bisherigen System höher sind, als nach dem Neuen. Diese Übergangszahlung sollte dann im Laufe der Zeit abgeschmolzen werden.
Die Übergangszahlungen sollten wie die Zahlungen an Arbeitslose in einem gesonderten Buchungskreislauf erfasst werden. Damit kann sichergestellt ist, dass er sich zu Null entwickelt, wenn man beispielsweise ein Übergangszeitraum von 3-5 Jahren wählt und in dem man auch die Finanzierung im Bundesländer Kommunalverhältnis regeln kann
Durch ein solches Konzept ließe sich die Sozialverwaltung reformieren, die Leistungen wesentlich gezielter und effektiver einsetzen und der staatliche Administrationsaufwand deutlich ein Dampf somit an die veränderten wirtschaftlichen und demographischen Verhältnisse anpassen, ohne umstrittene Kürzungen führen zu müssen
Der gut gemeinte Ansatz der Kindergrundsicherung zeigt, in welche Irrungen uns das gegenwärtige Sozialstaatssystem geführt hat. Der richtige Ausgangsgedanke Hilfe aus einer Hand bei der Kindergrundsicherung führte am Ende dazu, dass eine neue Behörde mit 500 Millionen Verwaltungskosten kreiert werden sollte. Spätestens an diesem Punkt muss uns klar sein, dass wir zu grundlegenden Veränderungen kommen müssen, zu einem effizienten und mit vertretbarem Personalaufwand zu gestalten Sozialstaat kommen müssen. Das weitere Personalwachstum im öffentlichen Bereich ist angesichts der demographischen Entwicklung und des Fachkräftemangels nicht mehr zu vertreten.
21.10.2024
Jochen-Konrad Fromme
Rechtsanwalt
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