Kirchenreformitis                                       Michael Eberstein von der Evangelischen Kirchenzeitung schreibt:

 
Reformen haben meist ehrgeizige Ziele. Am Ende soll es besser, schneller, günstiger als bisher sein. Keines dieser Ziele erreiche die Verwaltungsreform der Braunschweiger Kirche, meint Jochen-Konrad Fromme, Kirchenvorsteher aus Haverlah. Er hat gegen die Reform geklagt, sie sei willkürlich und widerrechtlich. Eine Entscheidung soll im November fallen.
 
"Wir haben nichts gegen sparen - aber nicht planlos", erklärt Fromme, einst Kreisdirektor im Landkreis Hildesheim und später CDU-Bundestagsabgeordneter. Die Verfassungsklage sieht er als einen "Akt der Notwehr". Denn die beschlossene Strukturreform bedeute einen Rückzug der Kirche aus dem ländlichen Raum. Dies verstoße gegen den Geist der landeskirchlichen Verfassung, die eindeutig die Ortskirchengemeinde in den Mittelpunkt stelle. Mit der Bildung von zentralen Verwaltungs- und Pfarrstellen werde der Abstand der Kirche zu ihren Gliedern größer, was die Austrittswelle verstärke. Und während die Basisarbeit gekürzt werde, bleibe der "Wasserkopf" der Verwaltung unangetastet. Mehr noch: die Verwaltungsarbeit werde ausgeweitet und umständlicher. Der Zwang zur Bildung von Kirchengemeindeverbänden und die Zwangsmitgliedschaft in unwirtschaftlichen Verwaltungsverbänden  schränke die Autonomie der Kirchengemeinden willkürlich ein.
 
Zudem werde den Ortskirchengemeinden ihr verfassungsrechtlich verbürgtes Recht auf Mitwirkung bei der Pfarrstellenbesetzung genommen.
 
Fromme führt aus, dass im Fall Innerstetal, zu dem seine Gemeinde Haverlah gehört, die Pfarrstellen von einst fünf auf drei, bestenfalls dreieinhalb Stellen gekürzt werden soll. Gleichzeitig soll die bisher meist ehrenamtlich oder gegen geringe Pauschalen nebenamtlich geleistete Verwaltungsarbeit künftig zentral erledigt werden. "Die Verwaltung wächst also weiter", zeigt Fromme Unverständnis, denn "keine Organisation  mit Mitgliederschwund stärkt den Wasserkopf und kürzt die Basisarbeit." Dabei habe die Braunschweiger Landeskirche ohnehin schon die höchsten Verwaltungskosten - auch im Vergleich mit gleichgroßen EKD-Mitgliedskirchen.
 
Die Zentralisierung verstoße aber gegen die Kirchenverfassung, sagt Fromme. Das Haushaltsrecht könne der Gemeinde nicht genommen werden. Jetzt führe etwa jeder Heizöleinkauf zu einem unsinnigen mehrfachen Hin und Her zwischen Gemeinde und der Verwaltungsstelle. "Jeder Vorgang muss dreimal angefasst werden und ebenso oft per Post oder Boten geschickt werden", rechnet Fromme vor, "das muss ja teurer werden."
 
Der Verwaltungsfachmann, der nach seiner politischen Laufbahn auch noch Finanzvorstand einer großen Firma war, vermutet, dass der eigentliche Grund der Reform ist, der Landeskirche Einblicke in die Gemeindehaushalte zu verschaffen. Gegen eine einheitliche Bewirtschaftung sei im Grund auch nichts einzuwenden, wenn sie denn transparent sei und Zeit sowie Handarbeit, also Kosten einspare. Dafür gebe es durchaus vernünftige Computersoftware, die von allen Ebenen - mit der jeweiligen Zulassung - bedient werden könne. So etwas sei in der freien Wirtschaft längst gang und gäbe. Und die Software ließe sich auch auf kirchliche Bedürfnisse umrüsten.
 
Kein Verständnis hat Fromme auch dafür, dass mit der Verwaltungsreform nicht wenigstens Stellen an der Spitze der Landeskirche eingespart worden seien, obwohl die Mitgliederzahl deutlich gesunken sei. Die Chance, etwa eine Oberlandeskirchenratsstelle durch altersbedingtes Ausscheiden nicht wieder zu besetzen, sei nicht genutzt worden. Auch an der Zahl der Pröpste habe sich nichts geändert. Deren Aufgabe sei nur die Beaufsichtigung der Pfarrer. Diese sei aber in den vergangenen Jahren von 300 auf 170 gesunken - es gebe aber weiterhin 13 Pröpste. Da diese jeweils noch eine Sekretärin beschäftigten und mit einer halben Pfarrstelle bewertet werden, ließen sich schnell fünf oder sechs zusätzliche Pfarrstellen in Gemeinden schaffen. Es sei allerdings ohnehin fraglich, ob eine solche Mittelinstanz wie Propsteien bei der geringen Größe der Landeskirche nötig sei.
 
Für unsinnig hält Fromme auch die Zentralisierung der Friedhofsverwaltung. "Wir schaffen bei uns im Dorf eine kostendeckende Bewirtschaftung, weil es jemand gibt, der dies nebenamtlich auf 450-Euro-Basis macht", erläutert der Verwaltungsfachmann. "Damit könnten wir nicht einmal die Fahrtkosten bezahlen, wenn jemand aus Braunschweig anreisen müsste." Wichtiger aber sei, dass durch die ortsnahe Betreuung auch den Wünschen der Menschen nachgekommen werde, etwa mit Bestattungen Freitag nachmittags oder sonnabends. "Und wenn wir diesen Wünschen nicht nachkommen, wählen die Leute lieber einen freien Redner als den Pfarrer."
 
Welche Folgen der Rückzug aus der Fläche hat, zeige die Feuerwehr. Wo immer sie sich überörtlich zusammengeschlossen hat, habe sie verstärkte Nachwuchsprobleme. Man engagiere sich eben vor Ort, nicht aber für eine entfernte überörtliche Einheit. Der Rückzug sei auch nicht durch noch so engagierte Ehrenamtliche auszugleichen: "Die Menschen wollen den Pfarrer sehen und sprechen, nicht den Kirchenvorstand." Und dieser Pastor müsse den Menschen nah sein: "Wer traut schon jemanden seine Seelennot an, den er kaum kennt, der aber gerade Dienst hat."
 
Fromme ist überzeugt, dass die Strukturreform von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgegangen ist: Bei der Verwaltung habe man zunächst den eigenen Bedarf und für die übergemeindlichen Aufgaben wie Diakonie ermittelt und dann den Rest auf die Gemeinden verteilt. Das habe zu den Kürzungen an der Basis führen müssen. Umgekehrt wäre es richtig gewesen: Zunächst den Bedarf vor Ort festzustellen und dann die Verwaltung so schlank wie möglich zu halten. "Warum müssen wir uns etwa eine eigene Akademie leisten und nicht die in Loccum mitnutzen? Oder warum können wir nicht einige Verwaltungsarbeiten von der Landeskirche Hannover miterledigen lassen", fragt Fromme.
 
Die Verfassungsklage ist für ihn die letzte Hoffnung auf eine Abkehr von den Strukturplänen. "Eigentlich haben wir nämlich keine Möglichkeit gegen solche Pläne zu klagen, jedenfalls nicht, bevor die Reform beschlossen und umgesetzt ist", erklärt der Jurist. Das sei "das Teuflische, dass die Reform einen Weg anschiebt, der erst nach seiner Vollendung bekämpft werden kann." In dieser "willkürlichen Ungleichbehandlung" und dem Zwang für die Gemeinden, unwirtschaftlich zu handeln, sieht Fromme aber einen Verstoß gegen das Körperschaftsrecht und habe er eine entsprechende Klage eingereicht. "Ein neuer Weg, den hoffentlich die Richter mitgehen."

 

 

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

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