Klage der Kichengemeinde Haverlah gegen die                                            Strukturreform

 

Verfassungsklage gegen Pfarrerstellenkürzung im ländlichen Raum eingereicht

 

Die Kirchengemeinde Haverlah hat die angekündigte Klage gegen die Kirchenstrukturreform eingereicht.

 

Es geht nicht darum, daß nicht gespart werden soll und kann, sondern die Kirchengemeinde wendet sich gegen den Rückzug aus dem ländlichen Raum und die Zentralisierung der Pfarrerarbeit,  weil dadurch der Abstand zwischen den Kirchenmitgliedern und der Kirche vergrößert wird, was die Austrittswell beschleunigen wird.

 

Es kann nicht angehen, daß im ländlichen Raum die Pfarrer um 25 bis 30 % gekürzt werden, wie das Beispiel Innerstetal (von 5 auf 3 bis 3,5 Stellen) beweist, und die Verwaltung weiter wächst. Keine Organisation mit dem Problem des Mitgliederschwundes stärkt die Wasserköpfe und kürzt die Basisarbeit. Das wäre aber das Ergebnis der Reform.

 

Die Kirchengemeinde hat während des Diskussionsprozesses versucht die Fakten offen zu legen. Auskünfte und Gespräche wurden zugesagt, aber dann abgewürgt. Vorschläge zur Einsparung von Verwaltungskosten wurden ignoriert. Jetzt bleibt nur noch der „Notwehrakt“ der Klage.

 

Gerügt werden folgende Punkte:

 

  • Durch die Zentralisierung im ländlichen Raum, künftig soll ein Pfarramt mindestens drei Stellen haben, und den Rückzug aus der Fläche, wird gegen den Geist der landeskirchlichen Verfassung verstoßen, die die Ortskirchengemeinde eindeutig in den Mittelpu der Kirchenarbeit mit den Gläubigen stellt.
  • Den Ortskirchengemeinden wird ihr verfassungsrechtlich vebürgtes Recht auf Mitwirkung bei der Pfarrstellenbesetzung genommen
  • Die Mittelkürzung ausschließlich im Bereich der Gemeindepfarrer ohne auch im Bereich der Verwaltung Einsparungen vorzunehmen ist willkürlich, zumal an den im Vergleich zu anderen Kirchen sehr hohen Verwaltungskosten nichts geändert wird (Braunschweig hat die höchsten Verwaltungskosten und den niedrigsten Pfarreranteil pro Kirchenmitglied)
  • Der Zwang zur Bildung von Kirchengemeindeverbänden und der Zwangsmitgliedschaft in unwirtschaftlichen Verwaltungsverbänden  schränkt die Autonomie der Kirchengemeinden willkürlich ein.

 

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

Tel.: 05341-331661

Fax: 05341-331852

EMail:

Rechtsanwalt@jkf.de

 

 

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