Die Klage der Länder ist unberechtigt, sie haben sich selbst in diese Lage gebracht
Leserbrief zu „Ländern steht das Wasser bis zum Hals“ HAZ vom 23.05.2026
Die Klage der Länder ist unberechtigt, sie haben sich selbst in diese Lage gebracht
Wenn die Länder ihre finanzielle Situation beklagen, dann sehen sie jetzt im Spiegel das Ergebnis ihres eigenen Handelns in den letzten 10 Jahren.
Die durch die Leistungserhöhungen und Leistungsausweitungen des Sozialstaates geschaffenen Ansprüche führen als Kehrseite der Medaille zu einsprechenden Ausgaben des Staates und der Kommunen.
Da die Aufgaben der Gemeinden. Städte und Landkreise bis auf den unbedeutenden Teil der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben nur vom Land durch die Festlegung der pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben und des übertragenen Wirkungskreises geschaffen werden können, ist klar, daß das Land auch die Finanzierung sicherstellen muß oder – wenn es meint, das nicht bezahlen zu können – muß es die Entstehung solcher Lasten verhindern. Das kann es, denn die Länder sind über den Bundesrat an der Gesetzgebung und damit an der Schaffung der Ansprüche auf der Ebene des Bundes ursächlich beteiligt. Sie haben allein den Schlüssel zur Schaffung dieser Ansprüche in der Hand.
Bei dieser Funktion haben sie über alle Parteien hinweg versagt, Sie haben daran mitgewirkt, daß sich der Sozialstaat völlig übernommen hat. Jetzt stehen sie vor dem Trümmerhaufen und beklagen die Lage, die sie selbst verursacht haben. Wenn sie ihre Verantwortung ernsthaft wahrgenommen hätten, hätten sie im Bundesrat verhindern müssen, daß die Kosten über das finanzierbare Maß hinaus explodieren.
Das Ergebnis zu beklagen reicht nicht! Die Länder müssen sich aktiv durch eigene Vorschläge an der Reform des Sozialstaates beteiligen, um Ausgaben und Einnahmen wieder in Übereinstimmung zu bringen.
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