Erste Prozeßrunde am 18.11.2016

 

Kirchengericht sagt: „Noch nicht“

 

In dem Rechtstreit der Kirchengemeinde Haverlah gegen das Landeskirchenamt wegen der Rechtmäßigkeit der Strukturreform ist das Kirchengericht im Grundsatz der Argumentation der klagenden Kirchengemeinde gefolgt und hat deutlich gemacht, daß es jenseits des Wortlautes der Prozeßordnung  zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes ein Klagerecht der Kirchengemeinde gibt. Allerding gäbe es noch die theoretische Möglichkeit, daß aus den 12 Kirchengemeinden des Innerstetales  durch Fusionen acht würden und dann hätten diese die Wahlmöglichkeit zwischen einem Pfarrverband und einem Kirchengemeindeverband. Deshalb sei die Kausalkette für die Reform noch nicht vollständig geschlossen. Deshalb sei die Klagebefugnis zur Zeit noch nicht gegeben.

 

Mit seinem Urteil macht das Kirchengericht deutlich, daß es eine rechtliche Überprüfungsmöglichkeit gibt, sobald die Frage der Fusionen durch Verhandlungen oder durch einen Zwangszusammenschluß per Kirchenverordnung geklärt sei. Einerseits zeigt dies wie weit Kirchenbürokratie und Gericht von der Lebenswirklichkeit entfernt sind, wenn sie glauben, daß es in kürzester Zeit zu freiwilligen Fusionen kommt. Damit sind die Kirchengemeinden überfordert. Aber andererseits wird dadurch eine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit eröffnet.

 

Materiell ist durch diese formell begründete Klageabweisung alles offen und kann in Kürze einer Klärung durch ein weiteres Gerichtsverfahren zugeführt werden.

 

 

Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, wird es hier eingestellt.

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

Tel.: 05341-331661

Fax: 05341-331852

EMail:

Rechtsanwalt@jkf.de

 

 

Kontakt und Terminvereinbarung

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

Tel.: 05341-331661

Fax: 05341-331852

EMail:

Rechtsanwalt@jkf.de