Kommunale verfassungsbeschwerde des Landkreises Helmstedt
Der Landkreis helmstedt ist seit Jahren unterfinanziert.
Die Landesregierung hat dies anerkannt. Sie weigert sich aber ihrer Pflicht zur auskömmlichen Finanzierung nach den Artikeln 57 und 58 der Niedersächsischen Verfassung nachzukommen. Statt ihre Hausaufgaben zu machen hortet sie rund 4 Mrd. € freie Rücklagen und verweis auf den Bund als angeblichen Verursacher der Probleme.
Dabei verschweigt sie ihre Mitwirkung an der Überforderung der Kommunen durch die Bundespolitik über den Bundesrat. Niedersachsen hat an keiner Stelle die Zustimmung verweigert sondern alles mitgemacht und überall zugestimmt.
Jetzt verleugnet das Land seine Mitwirkung an der Bundespolitik und seine Finanzierungsverpflichtung.
Da der Landkreis Helmstedt keine Unterstützung bekam und auch die Kommunalaufsicht jegliche Hilfe versagte, bleibt nur noch die Justiz zur Hilfe zu rufen, um die Landesregierung zur Einhaltung ihrer Pflichten zu bringen.
Mit der eingereichten kommunalen Verfassungsbeschwerde wegen Unterlassung die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen oder den Aufgabenrahmen an die mögliche Finanzierung anzupassen, wurde die letzte zur Verfügung stehende "Patrone" eingesetzt, um wieder zu geordneten Verhältnissen zu kommen.
Der beigefügte letzte Schriftsatz als Reaktion auf die mündliche Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof vom 01.09.2026 faßt den Streitstand gut zusammen.
Das Land hat sich nur mit Zulässigkeitsfragen, also Formalien, beschäftigt und zu den Inhalten praktisch geschwiegen. Das würde keine Lösung bringen. Würde die Beschwerde aus Gründen der Zulässigkeit abgelehnt, blieben die Probleme des Landkreises Helmstedt und aller niedersächsichen Kommunen, die die selben Problme haben, ungelöst.
In der mündlichen Verhandlung ist es gelungen die Zulässigkeitfragen zu klären. Bei einer Beschwerde wegen Unterlassens ist die Zulässigkeit solange gegeben, wie das Unterlassen anhält. Damit hat sich der Einwand des landes, die Klage sei wegen Fristablaufes unzulässig, erledigt.
Auch andere vermeindliche "formale Fehler" wurden ausgeräumt.
Der StGH hat das Anliegen des Landkreises jetzt auch inhaltlich aufgegriffen und dem Land Fragen zu den 4 Mrd. € Rücklagen gestellt und hinterfragt, ob das angesichts der Milliarden-Defizite der Kommunen gerecht ist.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist der 14.12.2026.
A-2023-117-Finanzlage Lkr HE 2026.pdf
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Jochen-Konrad Fromme
Rechtsanwalt
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