Differenzieren zwischen einerseits Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen nach der Flüchtlingskonvention und anderersets Ausreisepflichtigen, die nur wegen eines Abschiebehindernisses geduldet werden  

Leserbrief

 

Haverlah, den 14.01.2016

 

Das eigentliche Problem ist nach meiner Auffassung bisher nicht angesprochen, vielleicht auch nicht erkannt. Faktisch stehen die Flüchtlinge, die nicht abgeschoben werden können, weil ein Abschiebehindernis besteht, am Ende genauso da, wie diejenigen, die sich entweder als wirkliche Bürgerkriegsflüchtlinge oder Asylbewerberberechtigter Weise in Deutschland aufhalten. Das kann und darf nicht sein. Diese Gruppe ist verpflichtet Deutschland unverzüglich zu verlassen, weil rechtskräftig festgestellt wurde, daß sie kein Recht haben hier zu sein und die Unterstützung des deutschen Steuerzahlers in Anspruch zu nehmen.

Abschiebehindernisse bestehen, häufig, weil keine Papiere vorhanden sind. Dieser Zustand wurde von den Betroffenen häufig selbst herbeigeführt, um die wirkliche Herkunft zu vertuschen und um die Abschiebung zu erschweren. Wer ein Recht in Anspruch nehmen will, hat auch Pflichten. Da ist die Pflicht zur Wahrheit und alles zu tun, damit der Antrag ordnungsgemäß und schnell geprüft werden kann. Dazu gehört auch die Pflicht das in Europa geltende Recht zu beachten und damit sich beim Eintritt in den Schengenraum zu melden und beim Grenzübertritt unverzüglich den Asylantrag zu stellen. Man kann sich weder aussuchen, ob man nach Müchen oder in die Lüneburger Heide oder nach Mecklenburg-Vorpommern kommt. Da man nach Europa kommt, dieser Zuständigkeiten sind europaechtlich geregelt, deshalb kann man sich auch nicht aussuchen, ob man nach Deutschland oder nach Italien oder Polen kommt.  Wer diese Pflichten verletzt hat das Recht schon verwirkt.

Faktisch werden diese Pflichtverstöße nicht geahndet. Im Gegenteil, das Verhalten wird sogar noch belohnt, weil es nach längerem Aufenthalt immer wieder "Amnestien" gibt und diese Menschen dürfen dann auf Dauer hier bleiben. Wer uns also lange genug an der Nase herumführt und sich rechtswidrig den Aufenthalt in Deutschland erschleicht, der wird am Ende noch belohnt und steht besser da als Bürgerkriegsflüchtlinge, die das Land eines Tages verlassen müssen. Sie werden faktisch belohnt, als wenn sie ein Asylrecht hätten.

Es ist schon merkwürdig, daß häufig die Papiere "verloren" sind, aber das Handy oder Smartphon, anhand dessen man auch Menschen identifizieren kann, vorhanden ist.

Dies ist die Bevölkerung nicht bereit hinzunehmen.

Jetzt wird an dieser Schraube jetzt noch eine weitere Runde gedreht. Jetzt wird die Abschiebeschwelle bei Straftaten - übrigens zu Recht - heruntergesetzt und Straftäter können theoretisch schneller abgeschoben werden. Die Bevölkerung erwartet, daß das dann auch passiert. Es wird aber faktisch nicht gelingen, wenn an dieser Stelle nichts geändert wird. Die Enttäuschung wird noch größer werden und man wird sich enttäuscht  in noch stärkerem Maße den Radikalen und der Afd zuwenden.

Es muß also ein deutlicher Unterschied zwischen denen gemacht werden, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und denen, die zwar eine Duldung haben  obwohl sie eigentlich verpflichtet wären, Deutschland unverzüglich zu verlassen, aber nur wegen eines Abschiebehindernisses dieses nicht durchgesetzt werden kann. Ganz besonders schlimm ist es dann, wenn diese Personen dann auch noch das Gastrecht mit Füßen treten und Straftaten begehen. Die Wut in der Bevölkerung steigt. Wenn dann auch noch die Steuern wegen dieser Gruppe erhöht werden  oder Leistungen eingeschränkt werden müssen, um das zu finanzieren. Viel Spaß!! Das ist Wasser auf die Mühlen von AfD und Radikalen. Die Umfragen in Rheinland-Pfalz lassen grüßen.

Es muß also zwischen den sich berechtigt und den sich unberechtigt in Deutschland aufhaltenden Flüchtlingen ein deutlich sichtbarer Unterschied gemacht werden.  Das muß sowohl bei den Leistungen (keine Barleistungen) als auch bei den Freiheiten, z. B. Residenzpflicht zur Sicherstellung eine enventuell möglich werdenden Abschiebung, für Jedermann sichtbardeutlich weden.

Die Menschen sind mürbe. Wir können unsere Infrastruktur nicht erhalten, zahlen aber bereitwillig Milliardenbeträge für Menschen, die sich den Zutritt rechtswidrig nach Deutschland erschlichen haben und teilweise noch strafbar machen.

Es gibt auch übrigens kein Verständnis dafür, daß auf diesem Wege auch viele Menschen ins Land kommen, die bereits in anderen Ländern Sicherheit vor den Gefahren des Bürgerkrieges gewonnen hatten und deshalb eigentlich weder unter die Flüchtlingskonvention noch unter das Asylrecht fallen. Das kann man nur in angemessenen Rahmen  als Beteiliung an der Lastenteilung für die Außenrandstaaten der EU vertreten. Gegenwärtig ist es ganau umgekeht: Alles landet bei uns, nach dem die Schweden dicht gemacht haben.


Jochen-Konrad Fromme
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38275 Haverlah

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