Konsolidierter Konzernhaushalt für Bund erforderlich

 

Leserbrief zu Lindner warnt vor Eisberg FAZ vom 06.09.2023-

Lindner verteidigt Sparkurs WELT vom 06.09.2023 

 

Wer ein differenziertes Geflecht von Haushalten wie der Bund mit einem Bundeshaushalt und 29 Sondervermögen unterhält, muß aus Gründen der Transparenz auch einen „Konzernhaushalt“ aufstellen, der ein Gesamtbild erstellt und in dem insbesondere auch die Verflechtungen der einzelnen Haushalte untereinander aufdeckt. Nur so wird dem für jede Demokratie unerläßlichen Transparenzgebot ausreichend Rechnung getragen.

 

In dem jetzigen Zustand des „verbindungslosen Nebeneinander“ kann niemand – weder die Abgeordneten noch die Bürger oder auch die Gerichte, die im Zweifel entscheiden müssen, den Überblick finden.

Es ist dem Rechnungshof zu danken, daß er mit seinem jüngsten Bericht die Augen für das Problem geöffnet hat.

 

Wichtig sind auch die Beziehungen und Verrechnungen der verschiedenen Teile untereinander. Hier ist es leicht möglich finanzielle Spielräume vorzutäuschen, die nicht vorhanden sind. Oder auch unzulässige „Schuldenaufnahme“. Wenn z. B. durch die Auflösung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ ein Rest von 4, 2 Mrd. € dem Bundeshaushalt zugeführt wird, dann stellt sich die Frage, stammt das Geld aus eine zulässigen allgemeinen Schuldenaufnahme oder wurde es im Rahmen einer Schuldenaufnahme im Ausnahmebereich der Notfallregelung des Art 109 Abs. 3 GG aufgenommen und darf – wenn es für den ursprünglichen Zweck nicht gebraucht wird –nachträglich umgewidmet werden. Wie ist es mit zusätzlichen Steuereinnahmen, die durch Zuwendungen an Bürger aus einem Sondervermögen generiert werden? Wenn z. B. zum sozialen Ausgleich die Heizkostenunterstützungen steuerpflichtig gemacht werden und zu Mehrsteuereinnahmen des Bundes im ordentlichen Haushalt führen. Müssen diese dann nicht für Sondertilgungen eingesetzt werden, um den Haushaltsspielraum des Bundes nicht durch den Umweg über Sonderschulden, die im Bundeshaushalt unzulässig wären, indirekt auszugleichen?

 

Das kann niemand überblicken. Deshalb bedarf es eines konsolidierten Haushaltes, der die wechselseitigen Auswirkungen der verschiedenen Teile aufzeigt und der insbesondere alle Verpflichtungen, die dem Bundeshaushalt aus den Sondervermögen aufzeigt, auch wenn sie über den Zeitrahmen des Haushaltes und der Finanzplanung überschreiten, weil damit unter demokratischen Gesichtspunkten ohnehin fragwürdigen Langzeitverpflichtungen aus Gründen der Generationengerechtigkeit transparent macht. Nur so entsteht ein ausreichender Gesamtüberblick. Von Konzernen und Kommunen verlangen wir dieses ja auch.

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Jochen-Konrad Fromme

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