Leserbrief zu:  Hat der Westen alles getan? Vor einem Krieg wurde seit Jahrzehnten gewarnt BZ vom 31.05.2022

 

Endlich aufwachen! Das kann man dem Autor nur empfehlen. Vor dem Krieg haben sich die Staatspräsidenten in Moskau die Türklinge in die Hand gegeben, um mit Putin über etwas zu verhandeln, was Rußland in mehreren Verträgen bereits verbindlich zugesagt hatte.

 

In der Rußland-NATO-Akte hatten sich die NATO und Rußland vertraglich auf die Aufnahme der Baltischen Staaten sowie Ungarns und anderer Staaten ehemaliger Warschauer-Pakt-Staaten in die NATO geeinigt.

 

Letztmalig im Zusammenhang mit der Abgabe der Atomwaffen, im Budapester Memorandum vom 05. 12.1994, hatte Rußland der Ukraine mit Brief und Siegel das Recht zugebilligt seine eigen Zukunft und auch die Bündniszugehörigkeit frei wählen zu können.

 

Im Memorandum verpflichteten sich Russland, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich gemeinsam gegenüber Kasachstan, Belarus und der Ukraine als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Länder zu achten. Dabei wird auf die Schlussakte von Helsinki verwiesen. In Artikel 2 bestätigten sie die schon bestehende Verpflichtung zur Enthaltung von Gewalt und verweist auf die Charta der Vereinten Nationen als Grundlage für die Gewaltanwendung. In Artikel 3 verpflichtet die Signatarstaaten sich mit erneutem Verweis auf die Schlussakte von Helsinki zur Enthaltung von der Ausübung ökonomischen Zwangs, um die Souveränitätsrechte der Ukraine den eigenen Interessen zum eigenen Vorteil unterzuordnen. Die Anwendung von kriegerischer Gewalt ist laut UN-Satzung zur Veränderung von Grenzen gegen den Willen der Beteiligten ohnehin völkerrechtlich verboten.

 

Nachdem sich die Ukraine zunächst Rußland zugewandt hatte, hat sie die Vorteile der freiheitlichen Ordnung anhand der Entwicklung in den Nachbarstaaten erkannt und wollte sich dem Westen zuwenden. Dies versucht Putin mit kriegerischen Mitteln, auf die Rußland ausdrücklich verzichtet hatte, zu verhindern. Nicht nur das: Mit Kriegsverbrechen gegen die Bevölkerung versucht er die Ukraine als Staat zu vernichten.

 

Wer mit krimineller Energie alle Völkerrechtsgrundsätze mit Füßen tritt und die eigenen vertraglichen Versprechen bricht, mit dem kann man nicht verhandeln. Worüber? Er hat doch bewiesen, daß er Verhandlungsergebnisse bricht.

 

Der Westen hat alles getan, um die Einhaltung des Völkerrechtes zu gewährleisten, aber „es kann der frömmste nicht im Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“. Dieser Realität sollten die Putin-Versteher ins Auge sehen und endlich aus ihren Träumen aufwachen. Die Welt ist leider nicht so, wie wir sie uns wünschen.


 

 

 

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

Tel.: 05341-331661

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