Thüringen II

08.02.2020

Frau Kramp-Karrenbauer hat  die Situation in Thürigen an die Wand gefahren. Richtig war der Weg von Mike Mohring, als Kandidat der bürgerlichen Mitte anzutreten. Daß er keine Mehrheit gehabt hätte ist klar, aber das gilt auch für den Kandidaten Bodo  Ramelow.

 

Man darf nicht übersehen, daß kein Kandidat bestimmen kann, wer ihn wählt oder wer ihn nicht wählt.  Es gibt in der Demokratie keine „guten“ und keine „schlechten“ Stimmen.

 

Was passiert denn, wenn angenommen AKK würde Bundeskanzlerkandidatin und die AfD würde ihr ihre Stimme bei der Kanzlerwahl geben? Würden sie dann auch zurücktreten? Würde Herr Ramelow in  einem weiteren Wahlgang zurücktreten, wenn er auch nur eine Stimme der AfD bekäme?

 

Frau Kramp-Karrenbauer hat  zwei unverzeihliche Fehler gemacht: Sie hat der AfD jetzt ein Vetorecht eingeräumt, mit dem sie eine totale Blokade des Staates  erreichen kann, weil alle Entscheidungen, die die Zustimmung der AfD  finden, nicht sein dürften. Weil damit nichts voran geht, würde  die Unzufriedenheit der Bevölkerung der AfD noch mehr Wähler zutreiben. Die Bundesvorsitzende der CDU  zwingt  die CDU Landtagsabgeordneten durch eine Enthaltung indirekt Bodo Ramelow ins Amt zu helfen. Das ist „Tun durch Unterlassen“. Das ist ein asymmetrischer Umgang mit Radikalen. Nicht umsonst gibt es CDU-Parteitagsbeschlüsse die eine Zusammenarbeit mit Links- und Rechtsradikalen Verbieten.

 

Richtig war der zunächst angedachte Weg von Anfang an durch eine Kandidatur von Mike Mohring eine bürgerliche Alternative anzubieten. Das hätte die Minderheitskoalition davon abgehalten die Frage überhaupt zu stellen. Die CDU wäre nicht in die Lage gekommen einen radikalen direkt oder indirekt Kandidaten gegen die Parteitagsbeschlüsse zu unterstützen. Dies wurde aus der CDU-Zentrale heraus verhindert.

 

Da kein Kandidat verhindern kann, daß er auch von Leuten gewählt wird, deren Stimme er nicht will, hätten diejenigen, die eine Abstimmung unnötigerweise provoziert hätten, die Verantwortung dafür gehabt, daß  möglicherweise die AfD-Stimmen einen Einfluß gehabt hätten, den man ihnen nicht zubilligen will. Das Risiko hätte rot-rot-grün von einem Wahlgang abgehalten.  Auf jeden Fall hätte man der AfD auf diesem Wege kein Blokaderecht eingeräumt.

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