Leserbrief zu

Lesen im Mittelmaß und Leseschwach

FAZ vom 06.12.2017

 

 

 

 

Die Probleme lassen sich weder mit mehr Geld für das Bildunsgwesen allgemein  noch mit einer Zentralisierung in der Zuständigkeit des Bundes lösen.

Hier sind zwei Schritte erforderlich:

 

1.) Wenn man sowohl sprachlich als auch kultur- und sozialtechnisch völlig unterschiedlich strukturierte Lerngruppen auf einen gemeinsamen Weg schickt, kann nichts dabei herauskommen. Nur homogene Lerngruppen sind in der Lage die Schulzeit effektiv zu nutzen. Deshalb ist es erforderlich, daß am Start alle die gleichen oder zumindest ähnliche Bedingungen haben. Das kann man nur durch Eingangstest feststellen. Unterschiede müssen vor dem Start beseitigt werden. Das heißt, wer die Mindesvoraussetzungen nicht erfüllt, egal ob deutschstämmig oder Migrationshintergrund, muß über eine "Vorschule" auf diesen Stand gebracht werden. Erst wenn diese Startbedingungen erfüllt sind, darf die Einschulung erfolgen. Das Beispiel Finnland mit seinen sehr homogenen Lerngruppen zeigt, wie man effektiv arbeiten kann.

 

Unterschiede in den Startbedingungen kann der beste Lehrer nicht ausgleichen, weil die dafür erforderliche Zeit vom Einsatz für den Gesamtlernerfolg abgeht und damit die Erreichung des Ziels für alle gefährdert.

 

2.) Kinder aus bildungsfernen Schichten haben keine Chance ohne Hilfe auf den richtigen Weg und damit zu gleichen Startchancen und damit zur Chancengleichheit überhaupt zu kommen.

 

Auch dies kann man nicht mit Geld ausgleichen. Wo die Eltern als Lernhilfe fehlen, wo keine Bücher im Hause sind und die Kinder auf diesem Wege nicht durch die Eltern als den eigentlichen und wichtigen Erziehungspersonen an Bildung herangeführt werden, muß diese Brücke anderweitig geschaffen werden. Durch "Stadtteilmütter" oder wie immer man diese Institution bezeichnen will, müssen diese Kinder im Wohnquartier angesprochen und mit attraktiven Angeboten an eine solche "Betreuung" herangeführt werden. Diese dezentral arbeitenden Kräfte müssen dazu eingesetzt werden, mit den betroffenen Kindern in einer altersgemäß attraktiven Umgebung Lesen und Vorlesen sowie  Hausaufgabenhilfe leisten und sie so an Bildung heranführen.

 

 Diese Maßnahmen sind erforderlich, um die "Hartz IV-Karrieren" bildungsferner Schichten aufzubrechen und auch diesen Gruppen auf Dauer die Chance zu einem selbstbestimmten eigenständigen Berufsleben zu ermöglichen. Nur mit Sonderhilfen schaffen sie es eine Schulabschluß zu erreichen, der eine Berufsausbildung und somit Teilhabe am eigenständigen Erwerbsleben ermöglicht.

 

Auch gesamtgesellschaftlich ist eine solche Maßnahme geboten. Angesichts der demographischen Entwicklung müssen wir alle Arbeitsmarktreserven erschließen. Auch ist es wichtig diese Menschen soweit wie möglich aus der Abhängigkeit von staatlichen Hilfen zu befreien.

 

Mit freundlichem Gruß

Jochen-Konrad Fromme
Bäckerweg 2
38275 Haverlah

 

 

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

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Tel.: 05341-331661

Fax: 05341-331852

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Rechtsanwalt@jkf.de

 

 

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