Kein negativ-Kompetenz für die AfD

 

Leserbrief zu: Bröckelnde Brandmauer in Sachsen- und SPD Stadträte stimmen mit AfD für Abwahlverfahren in FAZ-17.12.2022

 

Kein negativ-Kompetenz für die AfD

 

Wenn gefordert wird, die CDU dürfe keine inhaltliche Position vertreten, die parallel zu einer inhaltlichen Stellungnahme der AfD verläuft, dann würde  der AfD eine Blockademöglichkeit über die Inhalte von CDU-Politik eröffnet. Das kann und darf in einem demokratischen Gemeinwesen nicht der Fall sein. Es darf keine Partei - auch nicht indirekt - die Möglichkeit erhalten, allein aus taktischen Gründen eine inhaltliche Position für andere Parteien zu blockieren. Auf dieses Ergebnis liefe aber die Forderung hinaus, die CDU dürfe inhaltlich nicht eine Position zur Abstimmung bringen, nur weil die AfD einen gleichen Standpunkt vertritt.

 

Man muß unterscheiden zwischen parallelen inhaltlichen Positionen und der gezielten taktischen Koordination von Standpunkten mit der AfD. Letzteres ist abzulehnen. Aber ihre inhaltlichen Vorstellungen müssen die Parteien anhand von Fakten und Bewertungen unabhängig von den Standpunkten anderer Parteien erarbeiten. Sie müssen diese dann vertreten, auch wenn andere Parteien - selbst wenn es die LINKE und die AfD sind - inhaltlich zu gleichen oder ähnlichen Positionen kommen. Sie dürfen keinesfalls von dem gewonnenen Ergebnis abweichen, nur weil die AfD, LINKE oder sonstige radikale Gruppen inhaltlich den gleichen Standpunkt vertreten. Andernfalls würden sie der AfD eine "negative Kompetenz" zur Gestaltung der eignen Position einräumen. Denn die AfD würde in die Lage versetzt, auch aus taktischen Gründen, z. B. zur Verhinderung einer ihren Auffassung nicht entsprechenden Parlamentsmehrheit, zu verhindern, indem sie einfach die nicht gewünschte Position als die ihre deklariert und die CDU, nur um nicht inhaltlich parallel mit der AfD abzustimmen, ihren Standpunkt nicht mehr vertreten dürfte und das Vorhaben nur wegen des AfD-Antrages aufgeben würde.

 

Wie das Beispiel in Hildenburghausen zeigt, hat die SPD übrigens ein vergleichbares Problem und das würde in entsprechenden Lagen auch für die GRÜNEN zutreffen. Hier wird deutlich, daß es sich um ein Problem aller demokratischen Parteien handelt.

 

Deshalb ist es Unsinn zu fordern, nur weil die AfD auch für eine inhaltliche Position eintritt, müsse die CDU oder eine andere demokratische Partei ihren inhaltlichen Standpunkt aufgeben. Das wäre undemokratisch. Selbst dann, wenn es durch diese Parallelität zu einer Parlamentsmehrheit kommt, darf die CDU ihren Standpunkt nicht aufgeben. Wenn die anderen Parteien eine solche Mehrheit verhindern wollen, liegt dies in ihrer  Verantwortung, dies zu verhindern und sie müssen durch Kompromissangebote die CDU überzeugen einen anderen Weg zu gehen, z. B. indem sie anbieten eine gemeinsame Kompromißposition gemeinsam mit der CDU im Parlament zur Abstimmung zu bringen, um einen maßgeblichen Einfluß der AfD zu verhindern oder es kommt durch Parallelität zu einem Ergebnis, daß auch von der AfD unterstützt wird. Alles andere würde die CDU - und wie man an Hildenburghausen sieht alle demokratischen Parteien - gegenüber der AfD erpressbar machen.

 

Deshalb ist die pauschale Forderungen, es dürfe keine inhaltlich parallele Abstimmung mit der AfD geben, undemokratisch und unpolitisch. Sie würde der AfD oder jeder anderen radikalen Gruppierung eine "negative Kompetenz" zur inhaltlichen Politikgestaltung anderer Parteien geben. Übrigens könnten alle Parteien in diese Situation geraten.

 

So wäre es in Thüringen die Verantwortung von SPD und Grünen gewesen, durch eine Kompromißkonstallation dafür zu sorgen, daß die AfD keinen - auch keinen negativen - Einfluß auf die Ministerpräsidentenwahl gehabt hätte. Und zwar so, wie sie es in der Haushaltsfrage jetzt gemeinsam mit der CDU gelöst haben. Das hätte schon für die Wahl des Regierungschefs gelten müssen.

 

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

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