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Bundeszuweisungen an Kommunen sind Systembruch - Widersprüche in der Praxis

sLeserbrief zu Der Bund blickt auf die falschen Städte- von Helmut Dedy-FAZ-02-11-2019

 

Haverlah, den 04.11.2019

 

Der Artikel zeigt deutlich den Widerspruch der Handelnden. Einerseits wird beklagt, daß sich der Bund mit Einstiegsfinanzierungen in die kommunale Landschaft einmischt und andererseits  werden diese Angebote aber mit Kußhand angenommen.

Mit der zweiten Föderalismuskommission war ein klarer Trennstrich gezogen. Die Zuständigkeiten wurden bei Aufgaben und Finanzierung klar getrennt und ein Wall gegen Bundesgesetze, die den Kommunen neue Aufgaben und damit Aufwendungen auferlegen, errichtet. Der Bund durfte nach der neuen Ausgestaltung des Grundgesetzes gegenüber den Kommunen keine neuen Aufgaben mehr schaffen. Das war richtig, weil er nicht für die kommunale Finanzausstattung zuständig ist und auch keine direkten Zuweisungen vornehmen darf. Die Finanzausstattung ist Sache der Länder. Deshalb kann der Bund nur gegenüber den Ländern neue Aufgaben schaffen. Sie sind durch ihre Beteiligung an der Gesetzgebung über den Bundesrat ausreichend geschützt.

 

Deshalb ist es richtig, das nur die Länder Aufgaben gegenüber den Kommunen schaffen dürfen. Komplettiert wurden die Ergebnisse der Föderalismuskommission durch Konnexitätsregelungen in den Länderverfassungen. Danach muß ein Land, wenn es seinen Kommunen neue Aufgaben auferlegt, auch eine ausreichende Finanzierung dazu sicherstellen.

 

Durch diesen doppelten Schutzmechanismus sollte der Grundsatz „Wer bestellt muß bezahlen“ sichergestellt werden.

 

Leider wurde dieses strikte System des „Durchgriffsverbotes“ in den letzten Jahren wieder unterlaufen. Unter dem Beifall der Akteure, wie z. B. bei der Altschuldenhilfe, dem Digitalpakt für die Schulen oder bei Zuwendungen des Bundes für die Bauunterhaltungen von kommunalen Einrichtungen, wurden Zuwendungsprogramme des Bundes eingeführt. Diese Mischfinanzierung führt zu aberwitziger Bürokratie, wie wir in den 70iger Jahren erfahren mußten.

 

Trotzdem wurden nach dem Motto „Geld stinkt nicht“ die Mittel unter Verletzung der ordnungspolitischen Grundsätze  genommen  und dann Verwerfungen beklagt, die durch diese Programme entstehen. So läuft das nicht. Einen Tod muß man sterben, entweder hält man die Grundsätze ein und fordert eine angemessene Finanzausstattung durch die Länder oder man akzeptiert die Folgen des Wildwuchses.

 

Richtiger wäre es, die Länder zu einer angemessenen Finanzausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise zu zwingen. Wenn dadurch auf der Länderebene Schieflagen in der Finanzausstattung entstehen, sind diese zwischen Bund und Ländern ohne Kommunen zu regeln. So lassen sich die Länder sehenden Auges entmündigen und wundern sich über die Folgen.

 

Die Kommunen bewältigen rund 19 % des öffentlichen Aufgabenvolumens, sie verfügen aber nur über 13 % des originären Steueraufkommens.  Da liegt der Hase im Pfeffer.

 

 

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

Tel.: 05341-331661

Fax: 05341-331852

EMail:

Rechtsanwalt@jkf.de

 

 

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