Die Forderung zusätzliche Verteidigungsaufgaben mit neuen Krediten zu bezahlen ist unverantwortlich

 

 

Leserbrief zu: 99.999.691.000 Euro sind schon weg , in:  FAZ vom 10.04.2024

Die Forderung zusätzliche Verteidigungsaufgaben mit neuen Krediten zu bezahlen ist unverantwortlich

 

Unabhängig von der Frage von Schuldenquoten am BIP muß man sich Schulden leisten können. Die Finanzierung öffentlicher Leistungen mit Schulden ist immer teurer als ohne, denn man muß die Zinsen zusätzlich aus dem normalen Steueraufkommen aufwenden. Die öffentliche Leistung kostet den Steuerzahler nicht nur den Marktpreis sondern zusätzlich noch Zinsen. Das bedeutet eine Einschränkung künftiger Finanzierungsmöglichkeiten.

 

So wie für den Säufer der Kater am nächsten Tag kommt, sind für den Schuldner Zinsen fällig. Deshalb müssen die öffentlichen Grundleistungen, wie z. B. innere und äußere Sicherheit ebenso wie der Sozialausgleich in der Gesellschaft, aus laufenden, ordentlichen (Steuer-)Einnahmen finanziert werden. Begleicht man das zunächst aus Krediten, ist damit nichts finanziert, sondern die Bezahlung ist um den Preis des Zinses nur aufgeschoben.

 

Deshalb ist auch die Tilgungsstreckung der Coronakredite keine Lösung sondern nur eine sehr teure Verschiebung. Bei der aufgeschobener Tilgung  für 100 Mrd. Corona-Krediten und  bei 33jähriger Tilgung, werden pro Jahr für 3,3 Mrd. zunächst nicht benötigter (Tilgungs-)Liquidität 2 bis 3 Mrd. zusätzlicher Zinsaufwand fällig. Da anstelle der Tilgung sofort Liquidität für die Zinsen benötigt wird, werden für den Aufschub von netto 1,3 Mrd. Tilgungseinsatz 2 Mrd. zusätzliche Zinsen in Kauf genommen. Das ist nicht nur unwirtschaftlich sondern auch unverantwortlich! Die Bundesregierung verletzt ihre Pflichten aus dem Amtseid gegen über den Bürgern.

 

 

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

Tel.: 05341-331661

Fax: 05341-331852

EMail:

Rechtsanwalt@jkf.de

 

 

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