Veränderung der Abschieberegelungen ist Augenwischerei

Leserbrief zu FAZ 26.10.2023 Abschiebungen sollen erleichtert werden

Die Lücken in Fasers Abschiebungsoffensive WELT 26.10.23

 

 

 

Es kommt darauf an, daß die Zahl der Menschen, die sich zu Unrecht in Deutschland aufhalten, kleiner wird. Und dazu zählen auch alle, die geduldet werden, weil sie nicht abgeschoben werden können. Auch diese Gruppe hat das Asylrecht „mißbraucht“.

 

Das läßt sich nur dadurch erreichen, daß weniger Menschen ins Land kommen und daß die Personen, deren Asylantrag abgelehnt ist, Deutschland physisch verlassen. In dieser Richtung ist durch die jetzt auf den Weg gebrachten Änderungen nichts erreicht.

 

Solange es hier keine Fortschritte gibt, muß wenigstens der innenpolitische Spielraum genutzt werden. Dass bedeutet, daß Menschen, die sich zu Unrecht in Deutschland aufhalten einschließlich derjenigen, die nur deshalb geduldet werden, weil sie nicht abgeschoben werden können, anders behandelt  behandelt werden müssen, wie diejenigen, die sich zu Recht hier aufhalten, also denen Asyl gewährt worden ist. Es kann nicht angehen, daß – wenn sie die ersten 18 Monate überstanden haben - abgelehnte Asylbewerber mit anerkannten materiell gleichgestellt werden. Das ist eine Einladung zum Mißbrauch des Asylrechtes.

 

Egal ob man darin einen Pullfaktor sieht oder nicht, schon aus Gründen der innenpolitischen Akzeptanz ist ein Unterschied erforderlich. Praktisch alle Länder in Europa machen diesen Unterschied. Das hat auch nichts mit der Frage der Menschenwürde zu tun. Man kann die wirklich notwendigen Leistungen als Sachleistungen mit Aufenthaltsbestimmung, d. h. nicht Inhaftierung, gewähren. Notfalls muß man dem Bundesverfassungsgericht durch eine gesetzliche Regelung die Möglichkeit einer Präzisierung seiner  Rechtsprechung geben.

 

Die Frage der Ankündigung der Abschiebung ist überbewertet. Wer sich durch Flucht der Abschiebung entzieht hat alle Rechte verwirkt, denn er beweist damit, daß er die deutsche Rechtslage nicht akzeptiert.

 

Im Übrigen müssen die Komplexe Zuwanderung von Fachkräften und Asyl strikt getrennt werden. Solange die Chance auf einen „Spurwechsel“ besteht, bleibt der Anreiz zum Mißbrauch des Asylrechtes erhalten und uns fehlt die notwendige Steuerungsmöglichkeit.

 

 

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

Tel.: 05341-331661

Fax: 05341-331852

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Rechtsanwalt@jkf.de

 

 

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