Schuldenschnitt für Griechenland nur am Ende des Sanierungsprozesses - 07.07.2015

 

 

Ein Schuldenschnitt, wie ihn Griechenland sich wünscht, kann nur die Ultima Ratio sein. Hier gilt es nicht nur die griechischen Interessen zu sehen, sondern auch alle anderen Euro Länder sind Demokratien und haben die Darlehen aus dem von ihren Bürgerinnen und Bürgern erwirtschafteten Vermögen gegeben. Ein Schuldenschnitt ist nichts anderes, als eine Schenkung.

 

Eine solche Maßnahme kann nur angebracht sein, wenn sie das „letzte Stück“ ist, um eine Volkswirtschaft auf Dauer wieder lebensfähig zu machen. Verkürzt: Nur wenn die Zinsen für die Altschulden das einzige sind, was eine Volkswirtschaft an seiner Lebensfähigkeit hindert, dann kann sich die Frage nach einem Schuldenerlass stellen.

 

Genau das war übrigens die Situation anlässlich des Londoner Schuldenerlasse für die Kriegsschuld von Deutschland im Jahre 1953. Die Volkswirtschaft an sich war tragfähig und lebensfähig, es ging nur um das Problem, dass die seinerzeitige Devisenkrise Deutschlands drohte, die funktionierende Wirtschaft zu strangulieren.

Auf Griechenland übertragen bedeutet dies: Erst wenn die Volkswirtschaft durch Reformen wieder einen Primärüberschuss erwirtschaftet, also ohne Berücksichtigung der Altschulden nachhaltig tragfähig wäre, kann man über eine solche Maßnahme nachdenken und wäre sie möglicherweise sinnvoll. Ohne diese Voraussetzung stünde man in kürzester Zeit trotz Schuldenerlass vor der gleichen Situation wie vorher.

 

Angesichts der Erfahrung mit Griechenland, das nur versprochen aber nicht gehandelt wird, müssen besondere Sicherungsvorkehrungen getroffen werden, um die eigenen Maßnahmen des griechischen Volkes wirksam zu unterstützen, dass sie wieder aus eigener Kraft lebensfähig werden. Den einzigen Weg den ich dazu sehe ist der, dass der Schuldenerlass von tatsächlich erzielten Erfolgen abhängig gemacht wird. Der dazu zu entwickelnde Mechanismus muss auf Dauer einen Anreiz zur Eigenleistung und damit Eigenhilfe beinhalten. Deshalb kommt ein Schuldenerlass nur ratensweise in Betracht. Pro erzieltem Prozent an Primärüberschuss kann ein Schuldenerlass in Höhe von 10 Milliarden Euro gewährt werden. Um die Anreizfunktion zu verstärken könnte man auch regeln, bei 2 % erzieltem Primärüberschuss werden 30 Milliarden Schuldenerlass gewährt.

Mit einem solchen Mechanismus, der dann auf nachprüfbaren Fakten beruht, könnte man einen starken Anreiz setzen. Da die Zinszahlungen ohnehin ausgesetzt sind, wäre dieses genauso wirkungsvoll, wie ein schneller Schuldenerlass in großer Höhe, hätte aber den Vorteil einer Dauermotivation.

 

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

Tel.: 05341-331661

Fax: 05341-331852

EMail:

Rechtsanwalt@jkf.de

 

 

Kontakt und Terminvereinbarung

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

Tel.: 05341-331661

Fax: 05341-331852

EMail:

Rechtsanwalt@jkf.de