Hände weg von der Schuldenbremse 

Leserbrief zu „Steuerträume“ FAZ vom 01.09.2021

Hände weg von der Schuldenbremse

Das was GRÜNE und SPD fordern, Schulden für Investitionen zuzulassen, hatten wir schon einmal. Die Haushaltsreform von 1969 sah genau dies vor. „Schulden“ durften „in Höhe der Investitionen“ und „zur Stützung der Konjunktur“ gemacht werden.

Am Ende haben wir Klopapier und Büromaterial mit Krediten finanzziert. Selbst das BVerfG hat dies fälschlicherweise in seinem Urteil zum Nachtrag 2004 gebilligt, obwohl die Begründung, man müsse Kredite zur Konjunkturstützung aufnehmen, objektiv nicht erfüllbar war. Zum Zeitpunkt des Beschlusses des „Konjunkturnachtrages“ mit enormer Neuverschuldung, im November 2004, war es nicht mal mehr möglich rechtzeitig die Ausschreibungen zu veröffentlichen, geschweige denn mit schuldenfinanzierten „Investitionen“ eine konjunkturelle Wirkung zu erzeugen, weil bis zur Auftragsvergabe das Haushaltsjahr abgelaufen war.

Das Ende vom Liede waren ständig steigende Arbeitslosenzahlen, explodierende Schulden und von Rückzahlung der Schulden aus den konjunkturell gestiegenen Steuern, wie sie Harbeck verspricht, keine Rede. Außer Spesen – sprich Schulden – nichts gewesen und die Zinsen zahlen wir heute noch. Auch wenn sie jetzt niedrig sind, werden sie wieder steigen und bei „normalen Zinsniveau“ den Haushalt - ohne die Coronaschulden – mit rund 50 Mrd. € belasten.

 

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

Tel.: 05341-331661

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