Leserbrief zu: FAZ 17-01-22 Gewerbesteuer läßt Städte veröden - Schilda läßt grüßen

 

 

Leserbrief zu: FAZ 17-01-22 Gewerbesteuer läßt Städte veröden

 

Schilda läßt grüßen

 

Wenn die Struktur der Gewerbesteuer kritisiert wird, muß man sich die Grundsatzfrage der Besteuerung des Gewerbes durch die Kommunen stellen. Grundsätzlich bedarf es einer finanziell merklichen Achse zwischen Gewerbe und Liegenschaftskommune, damit man sich gegenseitig füreinander interessiert und Rücksicht aufeinander nimmt. Merklich heißt, die Kommune muß ein Hebsatzrecht haben, damit sie Einfluß gewinnt, und es muß für den Betrieb einen Netto-Abfluß an die Kommune geben, ohne daß dies eine Substanzstreuer wird.

 

Diese Voraussetzungen erfüllt die gegenwärtige Gewerbesteuer nicht. Für Personengesellschaften und Einzelfirmen wird sie bei der Einkommensteuer bis zu einem Hebsatz von ca. 400 erstattet, so daß diese Betriebe und auf der Gegenseite der Staat und die Kommune einen hohen bürokratischen Aufwand haben, aber ein Netto-Abfluß nicht stattfindet, so daß es hier keinen Merklichkeitseinfluß gibt.  Durch die Freibeträge fallen auch viele als  GmbH oder AG aufgestellte Betriebe aus der Zahlungspflicht. Als Strukturfehlen kommt bei der Gewerbesteuer noch hinzu, daß ein Teil der betriebswirtschaftlichen Kosten, wie z. B. Zinsen und Mieten, fiktiv als Ertrag in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Deshalb ist die kommunale Besteuerung des Gewerbes reformbedürftig aber nicht überflüssig.

 

Ich habe in der Debatte der 90iger Jahre dazu Vorschläge vorgelegt. Es wird höchste Zeit, daß wir die "Sonderbürokratie" Gewerbesteuer ohne Netto-Zahlungspflicht beenden und den Kommunen ein wirksames Besteuerungselemt an die Hand geben, daß an vorhandenen Bestuerungsgrundlagen anknüft, um den bürokratischen Aufwand zu begrenzen, und gesellschaftspolitisch zu einer wirksamen Merklichkeitsachse zwischen Gewerbe und Kommune führt, ohne die Substanz zu besteuern. Das derzeitige System mit einer durch hohen Aufwand gekennzeichneten Abführung an die Kommune und der späteren teilweisen Erstattung durch den Staat macht allenfalls Schild Ehre, ist aber materiell Unsinn!

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

Tel.: 05341-331661

Fax: 05341-331852

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