Leserbrief zu: Ist die Neuverschuldung in Wahrheit viermal so hoch? FAZ vom 02.09.2022 Objektiver Umgang mit Krediten nur durch Anwendung der Doppik möglich 

Nur durch eine Umstellung ller Staatshaushate auf die Doppik wird es einen objektiven und transparenten Umgang mit der Staatsverschuldung geben. In diese Richtung muß das Haushaltsrecht weiterentwickelt werden.

 

Das Prinzip der Generationengerechtigkeit gebietet es, daß jede Generation nur das verbraucht, was sie auch selbst erarbeitet.

 

Schulden verlagern - solange nicht entsprechend dem Wertverlust der Anlagen abgeschrieben wird - die Lasten auf unsere Kinder und Enkelkinder. Auf Schuldenbergen können sie nicht spielen. Das ist unmoralisch! Wer das tut, darf nicht erwarten, daß die unsere Kinder und Enkelkinder im Rahmen des Generationenvertrages bereit sind unsere Alterslasten zu finanzieren.

 

Es herrscht der Irrglaube, durch die Inflation oder großes Wachstum relativieren sich die Schulden und die durch sie geschaffene Belastung verschwindet. Das ist eine Lebenslüge. Solange Bund und Länder - mit Ausnahme von Hamburg und Hessen - nicht tilgen, bleiben die Zinsen als "ewige Last" im Haushalt.

 

Wir zahlen noch heute Zinsen für PKW´s, die der Bund seit 1969 auf Kredit gekauft hat, obwohl man nicht einmal den Rost davon sieht.

 

Auf Kredit beschaffte Güter kosten ein vielfaches ihres Anschaffungspreises, wenn sie nicht aus laufenden Einnahmen finaniert werden. Insofern war die - allerdings überholte - These, man müsse die günstige Zinslage für Investitionen nutzen, eine Selbsttäuschung. Auch geringe Zinssätze kummulieren sich zu immensen Summen.

 

Man kann durch Kredite  seine Kaufkraft nicht ausweiten. Man kann nur den Zeitpunkt der Nutzung verlagern.

 

Allerdings bedeutet das Vorziehen von Kaufkraft in Form einer Kreditaufnahme, daß man einen Partner finden muß, der auf seine Kaufkraft vorläufig verzichtet und sie zur Nutzung überläßt. Dafür verlangt er regelmäßig einen Preis, den Zins. Dieser mindert meine künftige Kaufkraft, geht also von der Substanz verloren. Dazu kommt der künftig notwendige Kaufkraftverzicht für die Tilgung.

 

Schulden sind an sich weder gut noch böse. Es kommt darauf an, was man mit ihnen macht. Werden sie für konsumptive Zwecke eingesetzt, lebt man von der Substanz und belastet künftige Generationen.

 

Aber auch Investitionen kann man nicht unbedenklich mit Krediten finanzieren. Jede Investition verliert durch ihre Nutzung an Wert. Sie wird verbraucht und damit auf der Zeitachse zum Konsum. Der Unterschied zwischen Konsum und Investition im Staate ist nur der, daß der Konsum im Jahr der Ausgabe zum Verbrauch führt, während die Investition über den Zeitraum der Nutzung, also während ihrer Abschreibung, zum Konsum wird.

 

Der Fehler ist, daß Bund und Länder in ihren Haushalten keine Abschreibungen ausweisen und damit eine Finanzierung der Abschreibungen unterbleibt.

 

Wenn das beschaffte Gut verbraucht ist, muß bei seriösem Handeln auch der Kredit  getilgt sein, wenn man generationengerecht nur das verbrauchen will, was man selbst erarbeitet hat.

 

Hier liegt auch ein gewichtiger Unterschied zwischen staatlichen und wirtschaftlichen Kreditaufnahmen. Ein Wirtschaftsbetrieb nimmt nur dann einen Kredit auf, wenn er erwartet, daß er mit Hilfe der auf Pump getätigten Investitionen seine Wertschöpfung stärker steigt als der Aufwand für Zinsen und Abschreibungen, er also einen Netto-Gewinn erzielt. Staatliche Investitionen haben in der Regel Folgekosten. Wenn der Staat ein Gebäude errichtet, braucht er Heizung, Reinigung, Renovierung, Hausmeisterkosten etc. Also es wird kein Netto-Gewinner erzielt sondern der staatliche Haushalt wird zusätzlich belastet.

 

Wenn man den Haushalt transparent und generationengerecht Steuern will, benötigt man die Doppik, die über Abschreibungen und Rückstellung die konkreten Verbräuche abbildet.

Ist die Verschuldung im Bundeshashalt viermal so hoch wie ausgewiesen?
FAZ vom 02.09.2022
BHH-2023-Ist die Neuverschuldung doppelt[...]
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Jochen-Konrad Fromme

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