Haverlah, den 16.01.2017

 

Leserbrief zu: Was sind die Autobahnen, Computer und Bilder wert, in FAZ vom 16.01.2017

 

Das System bestimmt das Denken. Deshalb ist die Umstellung des staatlichen Rechnungswesens  auf einen  Rechnungsstil, der auch den Werteverzehr der Infrastruktur und Rückstellung für künftig entstehende Kosten, z. B. Pensionslasten erfaßt, geboten. Das ist notwendig, damit wir Überraschungen vermeiden, wie wir sie gegenwärtig erleben. Wir stellen plötzlich fest, daß unsere Infrastruktur abgenutzt ist, wie zahlreiche Straßenbrücken beweisen, oder daß die Beamtenpensionen künftig Mittel erfordern werden.

 

Das wäre vermeidbar gewesen, wenn wir uns durch den Nachweis dieser Kosten in den aktuellen Haushalten mit Abschreibungen und Rückstellungen ständig an diese Vorgänge und die notwendige Vorsorge erinnert hätten. Auch stünden jetzt die Mittel zur Verfügung, um die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Jeder Betrieb und jeder treusorgende Hausvater oder die vielzitierte „Schwäbische Hausfrau“ verfahren so, nur der Staat nicht. Zu Recht wurden die Kommunen zur Umstellung des Rechnungswesens gezwungen. Jetzt fehlen nur noch Bund und Länder mit Ausnahme von Hessen und Hamburg, die das schon vorbildlich getan haben.

 

Ganz nebenbei hätte das auch den großen volkswirtschaftlichen Vorteil, daß wir die "Achterbahnfahrt" bei den Bau- und Planungskapazitäten vermeiden würden. Nach der Wende wurden Bau- und Planungskapazitäten in großem Stil aufgebaut. Aufgrund der nachlassenden Nachfrage gab  es eine starke Marktbereinigung bei den Unternehmen. Jetzt fehlen diese Kapazitäten wieder, wie die Ausgabenrest und nicht abgerufenen Bundeszuschüsse beweisen, weil das Geld nicht verbaut werden kann. Hätte man Abschreibungen, gäbe es einen kontinuierlichen Auftragsstrom, der eine Grundauslastung der Bauwirtschaft ergäbe.

 

 

 

Ein Text! Sie können ihn mit Inhalt füllen, verschieben, kopieren oder löschen.

 

 

Unterhalten Sie Ihren Besucher! Machen Sie es einfach interessant und originell. Bringen Sie die Dinge auf den Punkt und seien Sie spannend.

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

Tel.: 05341-331661

Fax: 05341-331852

EMail:

Rechtsanwalt@jkf.de

 

 

Kontakt und Terminvereinbarung

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

Tel.: 05341-331661

Fax: 05341-331852

EMail:

Rechtsanwalt@jkf.de