Die verschwundene Nachricht des Innenministers Boris Pistorius

Das übervolle Postfach des Ministers
Info-2018-Pistorius - Das übervolle Post[...]
PDF-Dokument [734.3 KB]

Daß die Mail verlorenen gegangen ist, ist nicht nur ärgerlich, wie es der Minister ausdrückt. Wenn es sich um ein Diensthandy gehandelt hat, ist mit dem Eingang der Mail eine Akte entstanden. Sollte es sich um ein Privathandy gehandelt haben, ist mit der Übersendung an das Ministerium durch Minister Boris Pistorius spätestens in diesem Augenblick eine Akte entstanden, denn er hat sie gezielt und wissentlich dem amtlichen Wissensbestand des Ministeriums zugefügt. Dafür spricht auch, daß er von der üblichen Behandlung dieser Nachricht mit einem Ausdruck und einer amtlichen Überprüfung durch das Haus ausgegangen ist. Damit handelt es sich um eine amtliche Akte, wie es sich aus der Rechtsprechung ergibt. Im Urteil des Niedersächsischer Staatsgerichtshofes vom 24.10.2014 (Az: 7/13, StGH 7/13) heißt es:

 

"Akten im Sinne des Art. 24 Abs. 2 Satz 1 NV sind alle willentlich zusammengeführten Unterlagen und elektronischen Dokumente, die eine bestimmte Angelegenheit betreffen und sich im Verfügungsbereich der Landesregierung befinden, unabhängig von der Art und dem Ort der Aufbewahrung und der Speicherung."

 

Wie mit Akten umzugehen ist, ergibt sich aus den entsprechenden Regelungen. Sie müssen vollständig und so geführt werden, daß sie von den zuständigen Mitarbeitern jederzeit wieder aufgefunden werden können. Außerdem muß nach ihrem Eingang durch organisatorische Vorkehrungen sichergestellt ist, daß sie ordnungsgemäß bearbeitet werden. Der Minister muß sicherstellen, daß von ihm ins Haus gegebene Aufträge auch umgesetzt werden. Dazu muß er den Rücklauf überwachen. Dazu hat er mit dem Ministerbüro und dem persönlichen Referenten einen umfangreichen Apparat, so daß er dies nicht persönlich tun muß. Er ist aber dafür verantwortlich, daß die Organisation funktioniert. Es muß Vorsorge dafür getragen werden, daß amtliche Unterlagen nicht verloren gehen können. Das ist nicht nur in den Bestimmungen über den Umgang mit Akten geregelt sondern auch strafrechtlich bewehrt. Deshalb muß die Technik so eingerichtet sein, daß elektronische Eingänge so gesichert werden, daß weder ein bewußter noch ein unbewußter Verlust eintreten kann.

Wenn das System nicht funktioniert hat, müssen die Organisationsvorgaben nicht in Ordnung sein, denn wenn eine SMS oder Mail beim Empfänger nicht ankommt, gibt es eine Fehlermeldung beim Absender. Der Minister ist also voll verantwortlich.

Abgesehen davon ist es wenig glaubwürdig, daß der im Wahlkampf für die innere Sicherheit zuständige SPD-Spitzenpolitiker eine so brisante Nachricht "vergißt". Er kann sich auch nicht darauf berufen, daß er die Anlage nicht gelesen hat, denn aus den mit der SPD-Bundestagsabgeordneten spätestens am Rand des Parteitages geführten Gespräche war ihm der brisante Inhalt gegenwärtig.

Man kann nicht mit der Ausrede das sei "ärgerlich", zum Tagesgeschäft übergehen. Ein solcher Umgang mit Akten und damit mit "staatlichem Wissen" stellt eine schwere Pflichtverletzung da.

 

 

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

Tel.: 05341-331661

Fax: 05341-331852

EMail:

Rechtsanwalt@jkf.de

 

 

Kontakt und Terminvereinbarung

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

Tel.: 05341-331661

Fax: 05341-331852

EMail:

Rechtsanwalt@jkf.de