Rente

Zur Rente

 

                             Leserbrief zu Rentenkoalitonen FAZ 22.04.2016

 

 

 

 

Schäuble hat Recht. Wenn die Heraufsetzung des Rentenalters eine "Rentenkürzung" ist, dann ist die Verlängerung der Lebenserwartung eine "Rentenerhöhung". Im Ergebnis bedeutet eine Verlängerung der Lebenserwartung ohne Veränderung im Rentensystem tatsächlich eine Erhöhung der Auszahlung, denn mit der längeren Lebensdauer fließt die Rente länger und damit erhöht sich der erforderliche finanzielle Aufwand für diese Rente. Wenn sich sonst nichts ändert, verschlechtert sich das Verältnis von Auszahlung zu Einzahlung. Bei gleicher Einzahlung - wenn die Lebensarbeitszeit nicht verlängert wird - muß eine längere Auszahlung erfolgen. Diese erhöhte Auszahlung muß finanziert werden. Es gibt nur drei Möglichkeiten den Ausgleich herbei zu führen: Höhere Beiträge, höherer Staatszuschuß oder Kürzung der Auszahlung.


Über diese Konsequenzen scheinen sich einige unserer Politiker nicht im Klaren zu sein. Schäuble hat Recht. Wenn die Heraufsetzung des Rentenalters eine "Rentenkürzung" ist, dann ist die Verlängerung der Lebenserwartung eine "Rentenerhöhung". Im Ergebnis bedeutet eine Verlängerung der Lebenserwartung ohne Veränderung im Rentensystem tatsächlich eine Erhöhung der Auszahlung, denn mit der längeren Lebensdauer fließt die Rente länger und damit erhöht sich der erforderliche finanzielle Aufwand für diese Rente. Wenn sich sonst nichts ändert, verschlechtert sich das Verältnis von Auszahlung zu Einzahlung. Bei gleicher Einzahlung - wenn die Lebensarbeitszeit nicht verlängert wird - muß eine längere Auszahlung erfolgen. Diese erhöhte Auszahlung muß finanziert werden. Es gibt nur drei Möglichkeiten den Ausgleich herbei zu führen: Höhere Beiträge, höherer Staatszuschuß oder Kürzung der Auszahlung.


Über diese Konsequenzen scheinen sich einige unserer Politiker nicht im Klaren zu sein. 

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

Tel.: 05341-331661

Fax: 05341-331852

EMail:

Rechtsanwalt@jkf.de

 

 

Kontakt und Terminvereinbarung

Jochen-Konrad Fromme

Rechtsanwalt

Bäckerweg 2

 

38275 Haverlah

 

Tel.: 05341-331661

Fax: 05341-331852

EMail:

Rechtsanwalt@jkf.de