Asylmißbrauch bekämpfen
Leserbrief
Asylbewerber wollen in Deutschland das Recht des Asyls beanspruchen. Als solche haben sie auch Pflichten. Sie müssen an dem Verfahren aktiv mitwirken, sonst verwirken sie das Recht. Dazu gehören als aller erstes die Pflicht zur Wahrheit und zur Einhaltung der Rechtsvorschriften, auch die der europäischen Union.
Wer Asyl beanspruchen will muß sich melden und Registrieren lassen. Die Grenzkontrollen haben wir auf Europa an den Außengrenzen delegiert. Deshalb muß man sich auch beim Betreten des Schengen-Raumes an der Außengrenze melden und erfassen lassen. Wer dies nicht tut, begeht den ersten Rechtsverstoß und hat damit das Recht eigentlich schon verwirkt.
Bei Mitgliedern der EU und bei Ländern, mit denen Beitrittsverhandlungen geführt werden, kann es keine staatliche Verfolgung und damit keinen Asylgrund geben, andernfalls lägen Verstöße gegen das Europarecht vor, für deren Beseitigung die EU zuständig wäre oder die Beitrittsverhandlungen müssten abgebrochen werden.
Wenn man daraus die Konsequenzen ziehen will, müssten sie wie folgt aussehen: Versagung des Asylrechtes wegen Verwirkung. Oder spätestens mit der Erfassung in Deutschland gleichzeitig die Anhörung als Gewährung des rechtlichen Gehörs und den Ablehnungsbescheid in einem Arbeitsgang. Rechtsmittel haben in diesen Fällen keine aufschiebende Wirkung. Sie stehen der Ausreisepflicht nicht im Wege.
Damit sind diese Personen „normale Touristen“ und haben keinerlei Ansprüche auf staatliche Unterstützung. Sie kommen überhaupt nicht in das Asylsystem und seine Einrichtungen.
Wer diesen Standpunkt konsequent anwendet, braucht mit Mißbrauch kaum zu rechnen, weil er nicht attraktiv ist. Es gibt auf diesem Wege nichts zu holen und auch das Ausreiserisiko trägt nicht der Staat.
Um das abzusichern, dürfen in Einrichtungen nur noch Menschen aufgenommen werden, die den Nachweis der Registrierung erbringen. Damit könnte man das Problem quantitativ auf seinen Kern beschränken.
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Jochen-Konrad Fromme
Rechtsanwalt
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