Kein allgemeinpolitisches Mandat für Kirchen
Der Vorsitzende des Rates der Evengelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, zieht aus der Lehre von den "zwei Reichen" bzw. aus seiner richtigen Präzisierung als der Lehre von den "zwei Regimenten" einen viel zu weitgehenden Schluß.
Er verkennt den Charakter der Kirchen. Sie haben keinen Selbstzweck. Sie sind Mitgliederorganisationen.
Leserbrief an FAZ vom 15.05.2017
Der Autor des Beitrags zieht aus seinen Feststellungen einen (teilweise) falschen Schluß, in dem er ein allgenmeinpolitisches Mandat für die Kirchen in Anspruch nimmt. Gerade dazu haben sie von ihren Mitgliedern kein Mandat. Die Kirchen sind eine Mitgliederorganisationen, die erst durch die Mitgliedsbeiträge handlungsfähig werden. Ohne finanzielle Ressourcen könnten sie nichts bewirken. Insofern ist für das Mandat der Kirchen auch die Mitgliedschaft und deren Wille von elementarer Bedeutung. Sie kann sich nicht allein auf theologische Erwägungen beziehen. Ihre Aufgabe im Bereich der Staatlichkeit ist begrenzt. In demokratischen Staaten gibt es gerade die Trennung von Staat und Kirche. Die Kirche ist eine "Dienstleistungsorganisation" für die Menschen und hat keinen allgemeinpolitischen Auftrag. Das wollen die Mitglieder nicht. Dafür sind die Parteien und gewählten Parlamente zuständig. Deshalb steht den Kirchen auch kein allgemeinpolitisches Mandat zu.
Wir haben es hier mit einer ähnlichen Entwicklung zu tun , wie bei den Studentenwerken in den 70iger Jahren zu tun. Auch diese hatten kein allgemeinpolitisches Mandat.
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