Zum Artikel Städten droht Steuerausfall wegen VW-Bußgeldern in der Zeitschrift der Neue Kämmerer habe ich den nachstehenden Leserbrief geschrieben
Sehr geehrter herr Nitschke,
Ihr Bericht ist unvollständig und zeigt ein verkürztes Bild.
D ie Gewerbesteuer ist Teil des kommunalen Finanzausgleiches und wird zu 75% umverteilt. Das gilt sowohl für Einnahmezuwächse, als auch für sinkende Steuereinnahmen. Die Entwicklung vermindert bzw erhöht die Steuerkraftzahlen der Kommune. Im nächsten Jahr erfolgt der Ausgleich dadurch, daß im von Ihnen genannten Fall die Steuerkraftzahlen der Städte sinken und sie entsprechend höhere FAG-Zuweisunegen erhalten.
Das führt im Ergebnis dazu, daß in Niedersachsen nur rund 25% der Einnahmen in den Betriebssitzgemeinden verbleiben. Der Rest fließt "in den Finanzausgleich " dadurch ein, daß bei steigenden Einnahmen der Bedarf sinkt und damit die FAG-Zuweisungen sinken. Bei zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen ist es genau umgekehrt.
Ich bin erstaunt, wie wenig fachkundig die Diskussion von den Beteiligten geführt wird.
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